Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Das Gesetz über die Führung des Landeshaushaltes, LGBl. Nr. 217/1969, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft. Die Bestimmungen sind noch letztmalig für das Finanzjahr 2014 anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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