Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Einzelne Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen können in denselben Räumen in zeitlicher Aufeinanderfolge geführt werden, soweit dies ohne gegenseitige Störungen möglich ist.
In Kraft seit 01.09.2000 bis 13.09.2020
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