§ 2 StKBBG

StKBBG - Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

Soweit in diesem Gesetz Personen- und Funktionsbezeichnungen nicht ausdrücklich in der weiblichen und männlichen Form genannt werden, gelten die sprachlichen Bezeichnungen in der weiblichen Form sinngemäß auch in der männlichen Form, jene in der männlichen Form auch in der weiblichen.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2007)

In Kraft seit 01.09.2007 bis 13.09.2020
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