§ 7 StKBBG (weggefallen)

Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

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Fassung gültig ab 14.09.2100

In Kraft vom 14.09.2100 bis 31.12.9999
Einzelne Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen können in denselben Räumen in zeitlicher Aufeinanderfolge geführt werden, soweit dies ohne gegenseitige Störungen möglich ist§ 7 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen.

Stand vor dem 13.09.2020

In Kraft vom 01.09.2000 bis 13.09.2020
Einzelne Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen können in denselben Räumen in zeitlicher Aufeinanderfolge geführt werden, soweit dies ohne gegenseitige Störungen möglich ist§ 7 StKBBG seit 13.09.2100 weggefallen.

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