Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Grobreinigungskräfte und Hauspersonal haben Reinigungs-, Instandhaltungs- und Pflegearbeiten auf der Liegenschaft der Kinderbetreuungseinrichtung zu besorgen.
In Kraft seit 01.09.2000 bis 13.09.2020
0 Kommentare zu § 22 StKBBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 22 StKBBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 22 StKBBG