§ 18 SchKV 2014 Rechtliche Stellung und Sitz

SchKV 2014 - Schiedskommissionsverordnung 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Auf Grund der §§ 343d Abs. 1, 346, 348f und 351 ASVG wird eine Bundesschiedskommission mit dem Sitz in Wien errichtet.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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