Wettunternehmer dürfen die folgenden Wetten nicht anbieten, abschließen oder vermitteln:
1. | Wetten mit einem Wetteinsatz von mehr als 500 Euro pro Wettabschluss; | |||||||||
2. | Wetten, die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen; | |||||||||
3. | Wetten, die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen; | |||||||||
4. | Wetten, durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden; | |||||||||
5. | Wetten auf Wettkämpfe, an welchen ausschließlich Tiere teilnehmen (zB Hunde- oder Pferderennen, Hahnenkämpfe etc); | |||||||||
6. | Wetten auf Fußballspiele aus unteren als der jeweils dritthöchsten nationalen Liga; | |||||||||
7. | Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Amateure teilnehmen; | |||||||||
8. | Wetten auf Sportveranstaltungen, an welchen überwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen; | |||||||||
9. | Wetten über den Eintritt eines bestimmten Umstandes im Zusammenhang mit einem zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits laufenden Ereignisses („Live-Wetten“, Ereigniswetten oder Negativwetten), ausgenommen: | |||||||||
• | Wetten auf das (numerische) Zwischenergebnis oder eines davon abgeleiteten Ereignisses eines in den Regeln für die betreffende Sportart oder für das betreffende Sportereignis festgelegten (Spiel-)Abschnitts eines laufenden Ereignisses; | |||||||||
• | Wetten auf das (numerische) Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ereignisses eines laufenden Ereignisses; und | |||||||||
• | Wetten darauf, welche Mannschaft in einem Fußballspiel das nächste Tor erzielt. | |||||||||
10. | Wetten auf Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Wettabschlusses bereits stattgefunden haben; | |||||||||
11. | Wetten auf aufgezeichnete oder virtuelle Ereignisse und | |||||||||
12. | Wetten mit Kindern und Jugendlichen als Wettkunden. |
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