Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Der Bundesminister für Justiz hat zur Ausübung des Richteramtes befähigte Personen und Rechtspfleger in der erforderlichen Anzahl für die Dauer von jeweils fünf Jahren zu Prüfungskommissären zu bestellen.
In Kraft seit 01.01.1986 bis 31.12.9999
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