Der Betriebsversammlung obliegt:
1. | Behandlung von Berichten des Vertrauenspersonenausschusses und der Rechnungsprüfer; | |||||||||
2. | Wahl des Wahlausschusses für die Wahl des Vertrauenspersonenausschusses nach Maßgabe des § 27; | |||||||||
3. | Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe einer Personalvertretungsumlage sowie über die Art und Weise der Auflösung des Personalvertretungsfonds nach Maßgabe der §§ 48 und 49; | |||||||||
4. | Wahl der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des § 50; | |||||||||
5. | Enthebung der Rechnungsprüfer nach Maßgabe des § 50; | |||||||||
6. | Enthebung des Vertrauenspersonenausschusses; | |||||||||
7. | Enthebung des Wahlausschusses nach Maßgabe des § 28 Abs. 5; | |||||||||
8. | Beschlußfassung über eine Fortsetzung der Funktion des Vertrauenspersonenausschusses nach Wiederaufnahme des Betriebes nach Maßgabe des § 38. |
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