Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Organe der Arbeitnehmerschaft (Personalvertretungsorgane) haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb und im Unternehmen wahrzunehmen und zu fördern.
In Kraft seit 01.07.1996 bis 31.12.9999
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