Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Auf das behördliche Verfahren finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) Anwendung, soweit in diesem Landesgesetz nichts anderes normiert wird.
In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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