Bau- und Einrichtungsaufwand
Zum Bau- und Einrichtungsaufwand gehören insbesondere die Kosten für
1. | die Bereitstellung der Schulliegenschaften, | |||||||||
2. | die Bereitstellung der Schuleinrichtung, | |||||||||
3. | den Annuitätendienst für Schulbaudarlehen, | |||||||||
4. | die Mieten, Leasingraten und sonstigen wiederkehrenden Leistungen für die Bereitstellung der Schulliegenschaften und der Schuleinrichtung. | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 34/2009) |
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