Nebenkostenersatz
Bei Auslandsdienstreisen nach § 23 gebührt der Ersatz folgender Nebenkosten:
1. | Kosten für Reise- und Aufenthaltsdokumente; | |||||||||
2. | Kosten medizinischer Untersuchungen und gesundheitspolizeilich vorgeschriebener oder gesundheitspolizeilich empfohlener Impfungen. |
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