Aufgaben der Ausschüsse
Die Ausschüsse sind, soweit nicht gesetzlich darüber hinaus etwas anderes bestimmt ist und soweit ihnen nicht durch Beschluss des Landtags einzelne Aufgaben besonders zugewiesen werden, zur Vorberatung des Eingangs zuständig. Sie haben das Recht, dem Landtag auch selbständig Anträge zu stellen.
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