Die Hausordnung ist - soweit sie erforderlich wird - von der Präsidialkonferenz zu beschließen.
In Kraft seit 23.10.2009 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 8 Oö. LGO 2009
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Oö. LGO 2009 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 8 Oö. LGO 2009