Übergangsbestimmungen zum
Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007
§ 14 Abs. 5 und 7 in der Fassung des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007 ist erstmals auf Ausbildungen anzuwenden, die nach Ablauf des 30. September 2007 begonnen werden. Für Ausbildungen, die vor diesem Zeitpunkt begonnen wurden, ist
§ 14 Abs. 5 und 7 Oö. LBG in der Fassung vor In-Kraft-Treten des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2007 weiterhin anzuwenden.
(Anm: LGBl. Nr. 56/2007)
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