§ 159 Oö. LBG

Oö. LBG - Oö. Landesbeamtengesetz 1993

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

§ 159

Übergangsbestimmungen zum

Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007

 

§ 14 Abs. 5 und 7 in der Fassung des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetz 2007 ist erstmals auf Ausbildungen anzuwenden, die nach Ablauf des 30. September 2007 begonnen werden. Für Ausbildungen, die vor diesem Zeitpunkt begonnen wurden, ist

§ 14 Abs. 5 und 7 Oö. LBG in der Fassung vor In-Kraft-Treten des Oö. Landes- und Gemeinde-Dienstrechtsänderungsgesetzes 2007 weiterhin anzuwenden.

 

(Anm: LGBl. Nr. 56/2007)

In Kraft seit 01.08.2007 bis 31.12.9999
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