§ 74a Oö. GDG 2002

Oö. GDG 2002 - Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

§ 74a

Modul 1 – Einführung

 

Ziel des Moduls 1 ist die Vermittlung grundsätzlicher Informationen über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber.

 

(Anm: LGBl. Nr. 54/2005)

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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