§ 74d Oö. GDG 2002

Oö. GDG 2002 - Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 74d

Modul 4 – Ausbildung für Führungskräfte

 

Ziel der Ausbildung für Führungskräfte ist das Erlangen und die Vertiefung verwendungsbezogener Qualifikationen, insbesondere in den Bereichen Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit und die Vermittlung neuer Organisationsformen, Planungs- und Entscheidungstechniken sowie das Erlangen moderner Führungsverhaltensweisen.

 

(Anm: LGBl. Nr. 54/2005)

In Kraft seit 01.07.2005 bis 31.12.9999
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