Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Der Feuerlösch- und Katastrophenschutzzug ist die führungs- und versorgungsmäßige Zusammenfassung von mindestens zwei Zügen (§ 5), dem bei Bedarf die erforderlichen Sonderfahrzeuge angegliedert sind.
In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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