Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Bei der kleinräumigen Standortbestimmung sind die Anforderungen gemäß Anhang VIII Abschnitte B und C der Richtlinie 2008/50/EG zu berücksichtigen.
In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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