Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Zur Sicherung des Austausches der Ozonmessdaten ist jede Messnetzzentrale mit geeigneten Einrichtungen zur Datenübertragung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung auszustatten.
In Kraft seit 28.02.2004 bis 31.12.9999
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