Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Ozonmessung durch das Umweltbundesamt erfolgt neben den in § 3 Abs. 1 des Ozongesetzes genannten Messstellen an den Standorten Pillersdorf (Niederösterreich) und Enzenkirchen (Oberösterreich).
In Kraft seit 13.04.2012 bis 31.12.9999
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