§ 11 NPG 1992 Die Nationalparkgesellschaft Neusiedler See - Seewinkel

NPG 1992 - Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

(1) Zur Verwirklichung der Ziele dieses Gesetzes und zur Erfüllung der in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben wird die Nationalparkgesellschaft Neusiedler See - Seewinkel in Illmitz errichtet. Sie ist eine Körperschaft Öffentlichen Rechtes.

(2) Das Informations- und Dokumentationszentrum sowie das Zentrum für die wissenschaftliche Betreuung sind in Illmitz, die Führung der Verwaltungsgeschäfte erfolgt in Apetlon.

(3) Organe der Nationalparkgesellschaft Neusiedler See - Seewinkel sind der Vorstand, der Nationalparkdirektor und der Wissenschaftliche Leiter.

In Kraft seit 01.01.1994 bis 31.12.9999
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