Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Träger der Krankenanstalt und Arzt dürfen das Beschäftigungsverhältnis jederzeit einvernehmlich beenden. Ebenso darf der Träger der Krankenanstalt einen Arzt mit einem unbefristeten Vertrag einvernehmlich in ein anderes Dienstverhältnis übernehmen.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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