Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Ist der Träger einer Krankenanstalt eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband, so fallen die ihm nach diesem Gesetz zukommenden Aufgaben in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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