§ 48c NÖ SÄG 1992 Fahrtkostenzuschuss

NÖ SÄG 1992 - NÖ Spitalsärztegesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Ärzten gebührt nach Maßgabe der Bestimmungen des 9. Abschnitts des NÖ LBG, LGBl. 2100, ein Fahrkostenzuschuss.

 

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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