Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Ärzten gebührt nach Maßgabe der Bestimmungen des 9. Abschnitts des NÖ LBG, LGBl. 2100, ein Fahrkostenzuschuss.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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