Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Als land- und forstwirtschaftliche Privatschulen gelten jene Privatschulen, deren Bildungsaufgabe wesentlich auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft gerichtet ist.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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