Zur Erhaltung der Bodenqualität, der kleinklimatischen Gegebenheiten sowie der Grundwasserverhältnisse in erhaltungs- bzw. verbesserungsbedürftigen Gebieten (Flugerdegebiete, Verkarstungsflächen, Umgebung von Industrieorten etc.) sollen Bodenschutzeinrichtungen bzw. -anlagen geschaffen und erhalten und sonstige geeignete Maßnahmen ergriffen werden.
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