Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Bei Dienstreisen außerhalb Niederösterreichs und Wiens ist für die Benützung des privaten Kraftfahrzeuges Kilometergeld zu bewilligen, wenn der Zweck der Dienstverrichtung auf andere Weise nicht erreicht wird oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise dies rechtfertigt.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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