§ 104 NÖ LBDG Reisegebühren bei Benützung von Schiffen oder Flugzeugen

NÖ LBDG - NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei Benützung eines Schiffes oder eines Flugzeuges werden die nachgewiesenen Kosten für die Touristenklasse vergütet.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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