Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die NÖ Landarbeiterkammer ist insoweit zur Verarbeitung von personenbezogenen und anderen Daten ermächtigt, als dies der Erfüllung der ihr gesetzlich übertragenen Aufgaben dient.
In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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