Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Das Ausmaß der Reisezulagen (Tages- und Nächtigungsgebühr) richtet sich nach der Landes-Reisegebührenvorschrift, 8. Abschnitt des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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