Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Zur Wildtierhaltung sind zugelassen:
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Gehege zur Fleischgewinnung: Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild
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Zuchtgehege: Rot-, Dam-, Sika-, Muffel- und Steinwild
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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