Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß Paragraph 63, NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.
In Kraft seit 22.12.2023 bis 31.12.9999
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