Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen dürfen junge Menschen dann besuchen, wenn sie das Mindestalter erreicht haben, für das die Vorführungen nach den entsprechenden landesgesetzlichen Vorschriften (§ 13 NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070) zugelassen wurden.
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