§ 17 NÖ JG Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen

NÖ JG - NÖ Jugendgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Öffentliche Filmvorführungen, Fernsehübertragungen und Theatervorstellungen dürfen junge Menschen dann besuchen, wenn sie das Mindestalter erreicht haben, für das die Vorführungen nach den entsprechenden landesgesetzlichen Vorschriften (§ 13 NÖ Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070) zugelassen wurden.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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