Das Land hat dafür Sorge zu tragen, daß
a) | junge Menschen und Erziehungsberechtigte jeweils altersadäquat über Inhalt und Sinn dieses Gesetzes informiert werden und | |||||||||
b) | junge Menschen und Erziehungsberechtigte jeweils altersadäquat über die körperliche, psychische und soziale Entwicklung gefährdende Faktoren informiert und aufgeklärt werden. |
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