Dieser Teil des Gesetzes soll unter besonderer Beachtung der Verantwortlichkeit von Erziehungsberechtigten, Unternehmen und Veranstaltern, sowie unter Bedachtnahme auf das Übereinkommen über die Rechte der Kinder, BGBl.Nr. 7/1993, dazu beitragen, daß
a) | junge Menschen sich gesund entwickeln können und zwar in körperlicher, geistiger, seelischer, ethischer, religiöser, sozialer und demokratischer Hinsicht, | |||||||||
b) | junge Menschen in die Lage versetzt werden, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, | |||||||||
c) | junge Menschen vor Gefahren geschützt werden, denen sie auf Grund ihres Alters und Entwicklungsstandes nicht gewachsen sind und | |||||||||
d) | das Bewußtsein der Gesellschaft für den Schutz junger Menschen gestärkt wird. |
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