Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Organe des Fonds sind das Kuratorium, der Vorsitzende und der Geschäftsführer.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 6 NÖ EOG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 6 NÖ EOG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 6 NÖ EOG