§ 16 NÖ EOG Übergangsbestimmung

NÖ EOG - NÖ Einsatzopfergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Das Kuratorium ist erstmalig innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von der Landesregierung zu bestellen. Bis dahin übt der Vorsitzende gemeinsam mit dem Geschäftsführer die Befugnisse nach diesem Gesetz aus.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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