§ 1 NÖ EEG 2012 Ziel des Gesetzes

NÖ EEG 2012 - NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung im Land NÖ kostenwirksam zu steigern durch

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Festlegung der erforderlichen Mechanismen, Anreize und institutionellen, finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen zur Beseitigung vorhandener Markthindernisse und -mängel, die der effizienten Endenergienutzung entgegenstehen und

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Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher bzw. Endverbraucherinnen.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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