Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Abnahmeprüfung hat nach den Anforderungen im Sinn des § 3 Abs. 2 und 5 HBV 2009 und dem Stand der Technik zu erfolgen.
In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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