§ 5 NÖ ATV 2017 Sicherheitsbauteile von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen

NÖ ATV 2017 - NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1)         Sicherheitsbauteile von Personenaufzügen sind die in der Anlage III ASV 2015 angeführten Sicherheitsbauteile für Aufzüge.

(2) Sicherheitsbauteile für Hebeeinrichtungen für Personen, Fahrtreppen und Fahrsteige sind die im Anhang V Nummer 17 MSV 2010 angeführten Sicherheitsbauteile.

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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