Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.02.2026
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.
(2)Absatz 2Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (Paragraph 2,) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.
In Kraft seit 21.01.2026 bis 31.12.9999
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