(1) Die von den Gemeinden Biberbach, St. Peter in der Au, Seitenstetten, Weistrach und Wolfsbach beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband Carl Zeller – Musikschule des Bezirkes St. Peter in der Au” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde mit 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Ertl und die von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 1992 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 1993 wirksam.
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