(1) Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 11. Dezember 1990 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 5, 6, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20) wird genehmigt. Diese Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1991 wirksam. Die von den betroffenen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 3. März 1998 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 3, 8, 9 und 17) wird genehmigt. Diese Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 1998 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 14. November 2007 beschlossene Satzungsänderung (§ 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2008 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 31. März 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 13 Abs. 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2012 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3, § 5 Abs. 3, § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 2, §§ 8 bis 12, § 13 Abs. 2, 3 und 7, § 16 und § 20) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2013 wirksam.
(5) Die von der Verbandsversammlung am 10. Mai 2016 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 6 Abs. 4 und 5 erster Satz, § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 3, §§ 16 und 17) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2017 wirksam.
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