§ 114 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die von den Gemeinden Böheimkirchen und Kasten bei Böheimkirchen beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Böheimkirchen-Kasten” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Kirchstetten und die von der Verbandsversammlung am 28. Juni 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6, 9, 10 und 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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