(1) Die von der Verbandsversammlung am 20. Dezember 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 13) wird mit Wirksamkeit 1. Jänner 1996 genehmigt.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Langenrohr sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. August 2008 beschlossene Satzungsänderung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2 und 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2009 wirksam.
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