(1) Die von den Gemeinden Göstling an der Ybbs, Oberndorf an der Melk, Randegg, Reinsberg, Scheibbs, St. Anton an der Jeßnitz und St. Georgen an der Leys beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule der Region Scheibbs” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. September 2000 wirksam.
(2) Die von der Verbandsversammlung am 13. Mai 2003 beschlossene Änderung der Satzung (§ 1, § 3 und § 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2004 wirksam.
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