(1) Die von den Gemeinden Laa an der Thaya, Fallbach und Staatz beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Laaer Becken” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1998 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. November 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 2 Z 1, 2, 5, 10, 14, 17 [neu] bis 20 [neu] und Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2, § 19 Abs. 3, 4, 5 und 8) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 12. Juli 2004 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2005 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 1. Juli 2010 beschlossene Satzungsänderung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2011 wirksam.
(5) Die von der Verbandsversammlung am 24. Oktober 2011 beschlossene Satzungsänderung (§ 10 Abs.3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2012 wirksam.
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