§ 121 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Senningbach

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

(1) Die von den Gemeinden Großmugl und Niederhollabrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Senningbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1.1.1998 wirksam.

(2) Die von den verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 13. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Senningbach“ wird genehmigt. Die Auflösung wird am 1. Jänner 2018 wirksam.

In Kraft seit 19.12.2017 bis 31.12.9999
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